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Appenzell Innerrhoden und Graubünden stimmen am 25. November 2007 ab.
Graubünden stellt in der Volksabstimmung mehrer Sachen wie folgt zur Disposition.
Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen.
Klare Umschreibung der Tatbestände bei Medikamentenabgabe durch Ärzte.
Verpflichtung privater Spitäler zur Aufnahme von kranken und verunfallten Personen.
Einführung einer Bewilligungspflicht für öffentliche Spitäler.
Umsetzung über die Vorgaben des Bundesgesetztes zur Transpantation von Organen, Geweben und Zellen.
Verbot des Anbaus von Hanfsorten welche zum Betäubungsmittelkonsum sich eignen.
Zur Volksinitiative gekommen ist es aber durch eine Gastwirt aus Samedan, welche Umsatzeinbussen befürchtet, sollte es zu einem absoluten Rauchverbot in Gaststätten kommen.
Und die meisten Wähler, selbst die NZZ, wissen auch nur von dem Punkt eins zu berichten.
War ja auch äusserst medienwirksam.
Einer gewissen Bauernschläue entbehrt es daher nicht, diese Rauch-Initiative mit den anderen oben genannten Vorlagen zu mischen.
Einmal Ja oder einmal Nein ist die Frage. Annehmen und Ablehnen im Gesamtpaket.
So kennt denn auch die weltweit einzige direkte Demokratie ihre Haken und Ösen . Auch wenn es vielleicht gut gemeint war...
Das Dumme dabei ist, das durchaus sinnvolle Punkte in der Abstimmung, den gelben Fingerkuppen und einem qualmigen Nein zum Opfer fallen können. Wie anders nämlich das Volk gewickelt ist, müssen die Volksvertreter nach der letzten Wahl erst noch lernen.
2007-11-17EH
Zur Erläuterung der Vorlage "Teilrevision des Gesundheitsgesetzes"
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