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Ein Nein in die Urne Drucken

Der Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung", welcher massiv unter Kritik geraten ist, bildet den Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen SVP-Initiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung".


Ein Vertreter der FMH (Schweizer Ärztevereinigung) bezeichnete den Artikel als gedankenlos hingeschmiert.
Artikel 117a Abs.2, der abzustimmen ist:
"Die Krankenversicherung beinhaltet eine Krankenpflegeversicherung; sie kann
auch eine Taggeldversicherung beinhalten. Die Krankenpflegeversicherung sieht
Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft vor; sie kann auch Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
und Unfall vorsehen".
Die Krönung ist die Übergangsregelung:
"Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Artikel 117a
können die Versicherten
bei ihrem Grundversicherer die Differenz zum bisherigen Leistungsumfang im
Rahmen der Zusatzversicherung ohne Vorbehalte versichern."
Bisherige Vergütungen von Pflegeleistungen im Rahmen der OKV sollen also per Verfassung zur Beliebigkeit erklärt werden. Damit werden die "Versicherten" wohl einmal mehr Opfer launischer Sachbearbeiter der KK.
Beim lesen des neuen 117a stellt sich mir schon die Frage weshalb bisher über die Pflegefinanzierung gestritten wurde, wenn der Beitrag der Versicherer zu Beliebigkeit erklärt werden soll.
Unüberlegt hingeschmiert oder einfach nur "Genialität" des Parlamentes, wie bei der "Abwahl" Blochers?
Der Souverän sollte die Lösung lieber nicht abwarten und am 1.Juni ein Nein zum Verfassungsartikel in die Urne geben. Zum Einen ist dieser unsinnig in einer laufenden KVG Revision und zum Anderen ein Affront gegenüber pflegebedürftigen Menschen und solchen die es werden könnten.

EH13.03.08

Hier können sie sich die geänderten Verfassungsartikel und Abstimmungsparolen ansehen.

 
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